Honorar

Für die Tätigkeit von einem gerichtlich zugelassenen Rentenberater entstehen Gebühren, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt sind.

Für die Erstberatung nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG) beträgt die Gebühr je nach Umfang und Schwierigkeit der Beratungsangelegenheit bis zu € 190 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Eine genaue Einschätzung kann zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht getroffen werden und ist individuelle Verhandlungssache.

Für die weiteren Tätigkeiten schließe ich mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung gem. § 4 RVG ab.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, kläre ich für Sie im Vorfeld gegenüber Ihrer Versicherung die Kostenübernahme ab.

Steuerliche Anerkennung: Rechtsberatungskosten bzw. Beratungshonorare sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar (BdF IV B5-S.2255-356/97 vom 20.11.1997 (422 KB). Das Bundesministerium der Finanzen hat unter Nr. 802 seiner Positivliste vom 21.03.2014 bestätigt, dass dieser Erlass weiterhin gültig und zu berücksichtigen ist.